Reithallenordnung -deutsch- - Eifel-Kastanienhof

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Reithallenordnung -deutsch-

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Reithallenordnung

1. Vor dem Betreten einer Reitbahn (ob mit oder ohne Pferd) , bzw. vor dem Öffnen der Tür vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf „Tür frei“ und durch Abwarten der Antwort des in der Bahn befindlichen Reitlehrers oder Reiters „Tür ist frei“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das gleiche gilt beim Verlassen der Bahn.  Die Reithalle wird mit dem Pferd an der Hand betreten und verlassen, ein- und ausreiten auf dem Pferd ist nicht gestattet.

2. Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten etc. erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie.  

3. Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. Zwischenraum zur Seite von min. 3 Schritten (ca. 2,50 m) zu halten.  

4. Schritt reitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei (Arbeitslinie). Es sollte erst auf dem zweiten Hufschlag zum Schritt oder Halten durchpariert werden.  

5. Reiter auf dem Zirkel geben Reitern auf dem ersten Hufschlag das Vorecht. „Ganze Bahn“ geht vor „Zirkel“. Dies gilt auch, wenn auf beiden Händendurcheinander geritten wird.  

6. Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten ist rechts auszuweichen. Dem auf der linken Hand befindlichen Reiter gehört der Hufschlag, nicht jedoch, wenn sie auf dem Zirkel reiten (siehe vorherige Regel).  

7. Wird auf einer Hand geritten und Handwechsel angeordnet, bleiben die Reiter, die bereits den neuen Hufschlag erreicht haben, auf dem Hufschlag. Reiter, die den Handwechsel noch durchführe, weichen ins Bahninnere aus.

8. Zu Ausbildungszwecken von jungen Pferden und Reitanfängern ist das Longieren (inkl. vorheriges Ablongieren vor dem Reiten) zugelassen. Ansonsten ist reines Longieren nicht gestattet! Longenarbeit ist grundsätzlich mit den in der Halle anwesenden Reitern abzustimmen. Bei mehr als zwei anwesenden Reitern ist das Longieren untersagt. Dies gilt nicht für das Longieren von Reitanfängern während eingetragener Reitstunden. Diese haben grundsätzlich Vorrang.

9. Die Beleuchtung ist nach Verlassen der Halle vom letzten Benutzer aus zuschalten!

10. Hinterlässt ein Pferd Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar zu entfernen.  Hierfür steht im Vorraum der Halle die Schubkarre bereit.  Denn nur gemeinsam können wir den Boden sauber halten. Auch mal den Dreck anderer mit entfernen, falls es doch mal vergessen wurde; Solidarität zeigen!! Die Hygiene hat am Eifel-Kastanienhof eine herausragende Bedeutung. Für Mensch und Pferd ist es von großer Bedeutung das die Halle sauber gehalten wird, nicht zuletzt schreiben uns die Bedingungen des therapeutischen Reitens dies vor. Abäppeln und Sauberkeit hat höchste Priorität.

11. Für die Benutzung der Reithalle gilt folgende Vorgehensweise: Grundsätzlich sind alle Reitstunden vom Anlagenbetreiber zu genehmigen. Die Terminewerden jeweils telefonisch mit dem Anlagenbetreiber oder seinem Vertreter abgestimmt. Die Genehmigung ist abhängig von der derzeitigen Auslastung der Reithalle. Bei Reitstunden mit mind. 4 Pferden ist die Halle für andere Reiter gesperrt. Für alle  Termine gilt, dass sie 24 Stunden vorher telefonisch und online (zunächst testweise) im Hallenbelegungsplan (www.eifel-kastanienhof.de) gebucht werden müssen, damit sie den Nutzern rechtzeitig bekannt sind.

12. Freispringen ist nur an besonderen Freispringterminen erlaubt. Hierzu werden offizielle ausschließlich zum Freispringen angesetzte Termine bekannt gegeben!

13. Freies Laufen lassen der Pferde in der Halle ist nicht gestattet. Das Pferd muss jederzeit vom Reiter beobachtet werde, auch an der Hand/Leine, ein Anknabbern der Banden und sonstigen Hözern der Reithalle durch das Pferd ist unmittelbar zu unterbinden.

14. Im Vorraum der Reithalle ist generell für Ruhe zu sorgen!

15. Nach dem Benutzen der Sprünge sind Stangen und Ständer wieder an den vorgesehenen Plätzen zu lagern.

16. Das Abfahren/einebnen der Halle erfolgt in der Regel außerhalb der eingetragenen Reitstunden. Da hierfür jedoch keine festen Termine festgesetztwerden können, müssen die Reiter während des Abschleifens die Halle/den Reitplatz verlassen. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich mit der vorliegenden Reitbodenbeschaffenheit einverstanden.

17. Während des Reitbetriebes sind Hunde auf dem gesamten Betriebsgelände, insbesondere in der Reithalle, an der Leine zu führen. Hundehaufen in der Reithalle sind unverzüglich zu entsorgen!!!

18. Die Reithalle und das Gelände sind aus Sicherheitsgründen und versicherungstechnischer Erfordernis videoüberwacht. Der Reiter der die Reithalle und das Gelände nutzt erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

19. Beim Reiten in der Halle ist jederzeit ein Helm zu tragen !. Das Reiten in der Halle ist ausschließlich Reitern gestattet die entsprechend ausgebildet sind und Ihr Pferd iom Griff haben.

10. Auf dem gesamten Hof- und Betriebsgelände besteht absolutes RAUCHVERBOT.

21.  Das Reiten und Betreten der Halle und des Betriebsgeländes geschieht ausschließlich und ausdrücklich AUF EIGENE GEFAHR.
Reithallennutzungsgebühren

Die Reithalle kann von Einstellern  in zeitlicher Abstimmung mit dem Reitbtriebsverantwortlichen im Rahmen der Reithallenordnung kostenlos genutzt werden.

Für Fremdreiter kann die Reithalle stundenweise (Hallennutzungstunde = 45 Min) gegen Hallennutzungsgebühr von 10,-/Hallennutzungsstunde gebucht werden.

Es besteht die Möglichkeit einen Zehnerkarte für 90,- zu erwerben, die einen Monat Gültigkeit hat und zwar vom jeweils 1. d. Monats beginnend. Nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende.

Die Zehnerkarte ist nicht übertragbar.

Bringt der Fremd-Reiter einen Fremdtrainer oder Reitlehrer mit wird eine Reitlehrerhallennutzungsgebühr von weiteren 5,- € fällig die entweder vom Reitlehrer oder vom Reitschüler bezahlt werden kann. Die Zahlung erfolgt durch den Reitschüler.

Die Reitstunde kann ausnahmsweise bis auf 60 Min. ausgedehnt werden, insbesondere bei Reitunterricht durch einen qualifizierten Trainer.


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