Gebühren Fremdnutzer - Eifel-Kastanienhof

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Gebühren Fremdnutzer

Pferdezucht > Reithalle
Für die Nutzung der Halle durch externe Reitlehrer/Reitschüler/Therpeuten/ gilt folgende Vorgehensweise:

Reitlehrer-Reituntericht Beteiligungsgebühr + Nutzung der Hofinfrastruktur (durch Reitlehrer und Schüler) erhält die Reitanlage pro Reitstunde und Schüler  (45 Min.)  eine Reitstunden/Reitlehrergebühr von 20% seiner Reitstundengebühr vom Reitlehrer.

Es ist dem Reitlehrer freigestellt ob er diese Gebühr voll auf seinen normalen Satz aufschlägt, oder sich die Gebühr je zur Hälfte mit dem Reitschüler teilt.

Der Reitlehrer kassiert von seinen Schülern die Gesamtgebühren, die Reitanlage fakturiert ihre Gebühren an den Reitlehrer im monatlichen Rhythmus.

Der Anlagenbetreiber kann die Gebühr in Ausnahmefällen auch auf die Hallennutzungsgebühr des Reitschülers aufschlagen (also 10€+Reitlehrergebühr).
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Der externe Reitschüler zahlt die übliche Hallennutzungsgebühr (10 €) an die Anlage.

Bei Unterricht von Einstellern des Eifel-Kastanienhofes ist die Reitlehrergebühr um 50% reduziert.
Diese Reitlehrergebühr gilt nicht bei Reitschülern die ein Pferd im Eigentum des Eifel-Kastanienhofes reiten.


Therapeuten Beteiligungsgebühr

Pferdetherapeuten, Ostheopaten, Heilpraktiker,  etc. bezahlen eine Nutzungsgebühr von 20 % Ihrer Gebühr pro behandeltes Pferd für einen Nutzungzeitraum von max. 1,5 Std./Pferd.

Gruppen-Lehrgangsanbieter jeglicher Art .

Anbieter von Lehrgängen jeglicher Art bezahlen eine Pauschalgebühr von 15-20% der Lehrgangsgebühr pro Lehrgangsteilnehmer, sowie eine einmalige Grundkostenpauschale von 50 € bei 1-5 Lehrgangsteilnehmern, 100 € bei 6-10 Teilnehmern pro Tag.
Diese Gebühren beinhalten dei Nutzung von Halle, Reiterstübchen, (Getränke/Snacks/Speisen zu den veranschlagten Produktpreisen). Catering auf Wunsch (min. 10 Personen) gegen Angebot.
Nutzung der Hofinfrastuktur (Wege, Parkflächen/Toilette/Dusche etc.) im Preis inbegriffen.
GastboxenPadock/Weide, soweit vorhanden und frei, gegen Gebühr.


Hallennutzungsgebühr für Fremdreiter-Nichteinsteller. 10€ /Nutzung/Reitstunde/Pferd (Reitschülergebühr)

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Dem Reitlehrer/Therapeuten/Lehrgangsanbieter ist es freigestellt ob er diese Gebühr auf seinen Stundensatz aufschlägt, oder ihn als Teil seiner Standart-Gebühr betrachtet.
  
Diese Gebühren sind durch die extrem hohen Investionskosten für Reithalle und Infrastruktur in Höhe von ca. 400.000 € als sehr geringer Teil der Investitionsfinanzierung betriebswirtschaftlich begründet.
  
Mit anderen Worten dem Reitlehrer steht diese bedeutende Investition kurzzeitig zur Vefügung, ohne Investitionsrisiko Geld zu verdienen, der Reitschüler erhält, ohne Vorhaltung einer Reithalle einen guten und in angenehmer Athmosphäre stattfindenden Unterricht für Pferd & Mensch.


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